Ausreisegenehmigung für eine ganze Generation

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue Regelung, die tief in die Grundrechte junger Menschen eingreift. Wer zwischen 17 und 45 Jahre alt ist, braucht jetzt eine Genehmigung, um das Land zu verlassen. Und zwar nicht nur im Krisenfall, sondern auch mitten im Frieden.

Das Wehrpflichtgesetz zusammen mit dem neuen Wehrdienstgesetz regelt den Wehrdienst in Deutschland. Bis Ende 2025 war die Wehrpflicht faktisch ausgesetzt. Das hieß: keine verpflichtende Musterung, keine Einberufung, keine Pflichten, die sich daraus für junge Menschen ergaben. Die Reisefreiheit nach Artikel 11 Grundgesetz und die allgemeine Handlungsfreiheit nach Artikel 2 Grundgesetz galten uneingeschränkt.

Mit der Reform, die zum Jahreswechsel in Kraft getreten ist, hat sich das verändert. Alle Wehrpflichtigen und Reservist:innen, also praktisch alle Menschen zwischen 17 und 45, müssen bei längeren Auslandsaufenthalten eine Genehmigung einholen. Unabhängig davon, ob ein Verteidigungsfall oder ein Spannungsfall vorliegt.

Steckt etwas dahinter oder ist das nur sicherheitspolitische Panikmache?

Offiziell wird die Regelung damit begründet, dass die Verteidigungsfähigkeit und die sogenannte Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr gesichert werden müssen. Man wolle jederzeit wissen, wo sich potenziell Dienstpflichtige aufhalten.

Doch was genau als „längerer Aufenthalt“ gilt und welche Gründe überhaupt akzeptiert werden, bleibt bewusst vage. Genau das öffnet Tür und Tor für Missbrauch. Ein Auslandssemester, Work and Travel, ein neuer Job im Ausland oder der Wunsch, auszuwandern, all das kann bürokratisch erschwert oder verhindert werden.

Die Einschränkung der Reisefreiheit einer ganzen Altersgruppe ist ein schwerwiegender Eingriff in Grundrechte. Sie trifft auch Menschen, die noch nie gemustert wurden und die vielleicht nie einen Einberufungsbescheid in den Händen halten werden. Besonders problematisch ist, dass die Regelung in Friedenszeiten greift. Es gibt keinen konkreten Verteidigungsfall und keine akute Bedrohung, die einen solchen Eingriff rechtfertigen würden. Trotzdem wird ein Vorrat an Überwachung und Kontrolle angelegt, gerechtfertigt allein mit der abstrakten Möglichkeit eines Krieges.

Gleichzeitig entsteht ein gesellschaftliches Klima, in dem Kriegstüchtigkeit zur Pflicht wird und Kritik an Aufrüstung schnell als illoyal gilt.

Was jetzt auf uns zukommt

Die Regelung ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Die Verwaltungspraxis entwickelt sich gerade erst, und es wird sich in den kommenden Monaten zeigen, wie streng das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr die neuen Vorschriften auslegt. Auch welche Sanktionen bei Verstößen drohen, ob Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen, wird sich zeigen. Weitere Verschärfungen und eine vollständige Reaktivierung der Wehrpflicht werden politisch bereits diskutiert.

Diese Regelung ist keine Zukunftsmusik mehr. Sie ist geltendes Recht. Und sie könnte erst der Anfang sein. Es heißt zwar, dass Genehmigungen in Friedenszeiten automatisch als erteilt gelten. Doch diese Regelung beruht lediglich auf einer Verwaltungsvorschrift und kann vom Ministerium jederzeit kurzfristig und ohne Vorwarnung wieder aufgehoben werden.

Wir müssen laut, klar und deutlich unsere Grundrechte und unsere Reisefreiheit gegen eine schleichende Militarisierung verteidigen.

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