Blume will exmatrikulieren

Markus Blume (CSU), Bayerischer Staatsminister für Wissenschaft und Kunst, kündigt einen neuen Strafenkatalog an und bedroht damit Meinungs-, Demonstrations- und Wissenschaftsfreiheit sowie Diversität und Inklusion an bayerischen Hochschulen und Universitäten.

Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) bildet den rechtlichen Rahmen für alle Hochschulen in Bayern. Bis jetzt gibt es kein einheitliches landesweites Ordnungsrecht für sanktionierende Maßnahmen wie Exmatrikulation. Solche Sanktionen regeln die Hochschulen selbst, meist nur in seltenen Fällen wie bei schwerwiegenden Straftaten.

Blume möchte den BayHIG mit einem Strafenkatalog ergänzen: Schwerpunkt dieser Reform wäre, die Exmatrikulation als mögliches Sanktionsmittel gesetzlich zu verankern. (Ein genauer Gesetzentwurf ist nicht öffentlich, nur Aussagen von Blume sind bekannt)

Steckt etwas dahinter oder handelt es sich nur um populistische Hetze?

Genaue Inhalte sind unbekannt. Als potenzielle Gründe für eine Exmatrikulation nennt Blume Störungen des Hochschulbetriebs und Antisemitismus. Außerdem kündigt er eine Verschärfung des Verbots der Nutzung von Gender-Sonderzeichen in amtlicher Kommunikation (Genderverbot) an.

Was als „Störung des Hochschulbetriebs“ gilt, bleibt bewusst unklar und öffnet Missbrauch, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Der Antisemitismusbegriff wird politisch instrumentalisiert. Nicht nur tatsächlicher Antisemitismus, sondern auch Kritik und Protest werden darunter gefasst. Dies geschiet um Repressionen, Debatteneinschränkungen und autoritäre Maßnahmen an Hochschulen zu legitimieren. Das sehen wir bereits durch eingeschränkte Versammlungen und abgesagte Veranstaltungen.

Gleichzeitig soll auch der Verstoß gegen das Genderverbot künftig sanktioniert werden. Ein Verbot, das abgeschafft statt verschärft gehört.

Was auf uns zukommen könnte

  • Das Kabinett soll die Novelle beschließen (voraussichtlich im Februar)
  • Offizieller Gesetzentwurf wird danach veröffentlicht
  • Beratung und Beschluss im Landtag (typischerweise einige Wochen bis Monate nach dem Kabinettsbeschluss)
  • Verkündung und Inkrafttreten

Es ist unwahrscheinlich, dass in dieser Form ein neues Gesetz verabschiedet wird.

Aber leider ist es möglich, dass dies nur die Vorbereitung für ähnliche Gesetze ist.

Wir müssen laut, klar und deutlich unsere Meinungsfreiheit und unsere Universitäten vor kommenden Repressionen verteidigen!

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